Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung: Beim Stufenleiterverfahren werden erst die Kosten einer Kostenstelle (a) auf alle anderen Kostenstellen verursachungsgerecht umgelegt, dann die Kosten der Kostenstelle (b) usw. Da sich die Kostenstellen gegenseitig beliefern, ist zu entscheiden, welche Stelle zuerst abgerechnet wird.