Verfahren der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung: Bei diesem Verfahren werden für die Verrechung von innerbetrieblichen Leistungen keine allgemeinen Kostenstellen und Hilfskostenstellen eingerichtet. Den Hauptkostenstellen, die Leistungen empfangen, werden nur die direkt zurechenbaren Kosten der innerbetrieblichen Leistung angerechnet, die als Einzelkosten in den Einzelkosten der leistenden Hauptkostenstelle enthalten sind.