1. Anmeldung |
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1.1. | Die Ankündigungen der Lehrgänge und der Lehrgangsgebühren der BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES INSTITUT UND SEMINAR BASEL AG erfolgen stets freibleibend. | |
1.2. |
Jegliche Anmeldungen stehen unter dem Vorbehalt der Aufnahme durch der BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES INSTITUT UND SEMINAR BASEL AG. Die endgültige Aufnahme erfolgt mit der Anmeldebestätigung. | |
1.3. | Die Anmeldung muss innerhalb der in den Veranstaltungsunterlagen genannten Frist, andernfalls grundsätzlich 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung bei der BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES INSTITUT UND SEMINAR BASEL AG eingegangen sein. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. | |
1.4. | Der Teilnehmer teilt der BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES INSTITUT UND SEMINAR BASEL AG jeden Wohnungswechsel unverzüglich mit. |
2. Vergütung und Zahlungsweise |
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2.1. | Die Teilnahmegebühren beinhalten alle Arbeits- und Übungsmaterialien sowie die Betreuung durch das Institut. | |
2.2. |
Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung der Teilnahmegebühr spätestens 30 Tage
nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Massgebend ist der Zahlungseingang bei dem
BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES INSTITUT UND SEMINAR BASEL AG. Die erste Rechnungsstellung
erfolgt mit Erhalt der Studienunterlagen. Bei Zahlungsverzug ist die BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES INSTITUT UND SEMINAR BASEL AG berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 2% über dem jeweils gültigen Diskontsatz zu berechnen. Dem Teilnehmer ist der Nachweis, dass ein geringer Schaden entstanden ist, nicht abgeschnitten. |
3. Änderung von Lehrgangsinhalten |
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3.1. | Die BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES INSTITUT UND SEMINAR BASEL AG ist berechtigt, Inhalt und Ablauf der Fernlehrgänge bzw. der Seminarprogramme sowie den Einsatz von Lehrkräften unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung zu ändern. | |
3.2. | Darüber hinaus ist die BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES INSTITUT UND SEMINAR BASEL AG berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund - insbesondere Präsenzveranstaltungen bei Erkrankung des Dozenten oder zu geringer Teilnehmerzahl - gegen volle Erstattung der bereits bezahlten Gebühren abzusagen. |
4. Abschlüsse |
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Nach Teilnahme an den Fernlehrgängen und allfälligen erforderlichen Seminaren sowie erfolgreicher
Absolvierung der notwendigen Zwischen- und Abschlussprüfungen wird dem Teilnehmer das
jeweilige Abschlusszertifikat durch die BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES INSTITUT UND SEMINAR BASEL
AG verliehen. Die Abschlüsse sind private Abschlüsse der BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES INSTITUT UND SEMINAR BASEL AG und keine akademischen Grade. |
5. Urheberrecht |
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Mit der Teilnahme am Lehrprogramm der BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES INSTITUT UND SEMINAR BASEL AG erwirbt der Teilnehmer das Recht, die Lehrunterlagen zu benutzen. Die gesamten Lehrmittel verbleiben im Besitz des Teilnehmers. Sie dürfen jedoch nicht zu Unterrichtszwecken verwendet, weder verändert, noch vervielfältigt, noch Dritten in irgendeiner Form im Ganzen oder in Teilen zugänglich gemacht werden. Das Urheberrecht ist zu beachten. |
6. Datenschutz |
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Die mit der Anmeldung erhobenen Daten sind ausschliesslich für Verwaltungszwecke bestimmt und werden nur im Rahmen des Lehrprogramms der BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES INSTITUT UND SEMINAR BASEL AG genutzt. |
7. Kündigung durch den Teilnehmer |
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Die Teilnahme kann von dem Studienteilnehmer nach erfolgter Anmeldung bzw. auch nach
Studienbeginn jederzeit ohne besondere Fristen und ohne Angaben von Gründen beendigt werden.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Kündigung:
Der Studienteilnehmer kann den Lehrgang jederzeit unterbrechen. |
8. Kündigung durch die BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES INSTITUT UND SEMINAR BASEL AG |
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Die BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES INSTITUT UND SEMINAR BASEL AG kann ihrerseits den Vertrag fristlos
kündigen, wenn in der Person des Studienteilnehmers ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger
Grund liegt insbesondere vor:
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9. Haftung |
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Die BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES INSTITUT UND SEMINAR BASEL AG haftet nicht für Schäden, die sich mittelbar oder unmittelbar aus der Durchführung der Lehrgänge ergeben, sofern sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen. |
10. Gerichtsstand |
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Basel. |
11. Schlussbestimmungen |
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Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise wird verfahren, wenn der Vertrag eine Lücke aufweist. |