Die zivilrechtliche Projektdurchführung dient vor allem der Überwachung der vertraglich geschuldeten Leistungen und der Überwachung der Termine, um entsprechende Anzeigen nach VOB/B oder aufgrund des Werkvertragsrechts an die Betroffenen zu leiten. Behinderungs- und Verzugsanzeigen sind sorgfältig zu dokumentieren.