Die technische Objektdurchführung umfasst insbesondere auch die Qualitätskontrolle und die Kontrolle des Bautenstandes sowie die Abnahme und Übergabe des Bauwerks an den Bauherren. Den in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Werkverträgen kommt dabei als Bindeglied zwischen den Projektbeteiligten besondere Bedeutung zu.