Insourcing oder Rücksourcing bedeutet getroffene Entscheidungen zur Fremdvergabe von Leistungen des Gebäudebetriebs rückgängig zu machen derart, dass man Leistungen wieder im eigenen Unternehmen erbringt. Dies kann an einer mangelnden Marktverfügbarkeit der gewünschten Leistungen liegen, aber auch an hohen Kontrollkosten bzw. Agency-Costs.