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Ausserordentliche Aufwendungen
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Treten ausserhalb des gewöhnlichen Betriebszweckes auf. Die nur selten und/oder in ungewöhnlicher Höhe auftretenden betrieblichen oder betriebsfremden Erträge zählen zu den unregelmässigen Aufwendungen, wie z.B. ausserordentliche Aufwendung für die Stillegung und/oder Umstrukturierung von Betriebsteilen, Betrugsschäden, Unterschlagungsschäden, Aufwendungen für ungewöhnliche Mitarbeiterabfindungen, Aufwendungen für ungewöhnlich hohe Schadensfälle.
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Siehe auch: |
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