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  Betriebskosten
Die in der Wohnungswirtschaft umlegbaren Betriebskosten sind weitgehend in Anlage 3 zu §27 der II.BV aufgeführt. Dabei handelt es sich um die laufenden öffentlichen Lasten, die Kosten der Wasserversorgung und der Entwässerung, die Heizkosten, die Warmwasserkosten, die Kosten für verbundene Heiz- und Warmwasserversorgungsanlagen, die Aufzugskosten, die Strassenreinigungskosten und Müllgebühren, die Kosten für die Hausreinigung und die Ungezieferbekämpfung, die Kosten der Gartenpflege, die Kosten der Beleuchtung, die Kosten der Schornsteinreinigungskosten, die Kosten für die Sach- und Haftpflichtversicherung, die Hauswartskosten, die Kosten für die Gemeinschaftsantenne und das Breitbandkabel, die Kosten für die maschinelle Wascheinrichtung und die sonstigen Betriebskosten. Weitere Betriebskosten sind zum Beispiel: Bewachungskosten, Kosten der Brandschutzprüfung, Kosten der Brandschutztechnik, Kosten der Dachrinnenreinigung, Kosten der Druckwassererhöhungsanlage für die Frischwasserversorgung, Erbbauzinsen, die Instandhaltungsrücklage, die Kosten für die Notstromanlagen für die Sicherheitsbeleuchtung von Rettungswegen, Kosten für die Öltankdichtigkeitsprüfung und der Öltankreinigung, Kosten der Gründachpflege, Verwaltungskosten, Kosten der Wartung der Hebeanlage für die Entwässerung und Kosten der Wartung und Überprüfung der Blitzschutzanlagen und Rückstausicherung.

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