Die Entlohnung erfolgt nach Massgabe der tatsächlich erbrachten Leistung, z.B. nach Anzahl produzierter Einheiten. Der Akkordlohn ist ein Zuschlag auf einen tariflich vereinbarten Mindestlohn, den alle Mitarbeiter gleichermassen erhalten. Wichtiges Element bei der Berechnung eines Akkordlohnes ist die Vorgabezeit. Nicht alle Tätigkeiten sind jedoch akkordfähig. Voraussetzung ist ein im voraus bekannter Ablauf der Tätigkeit sowie sich regelmässig wiederholende Tätigkeiten. Vor allem aber muss der Arbeitnehmer die Menge der produzierten Einheiten durch sein eigenes Verhalten beeinflussen können.