Hierbei handelt es sich um den englischen Ausdruck für All-Gefahren-Versicherungen, deren Versicherungsschutz nicht auf bestimmte, einzeln genannte Gefahren ausgerichtet ist, sondern grundsätzlich alle Gefahren umfasst. Der Charakter derartiger Versicherungen wird durch eine Generalklausel folgenden Musters festgelegt: „Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden an versicherten Sachen." Eine solche Versicherung kann nicht nur für Risiken, sondern auch für bestimmte Vertragspartner abgeschlossen werden.