Entweder Schulden gegenüber Dritten, deren Eintritt oder Höhe am Abschlussstichtag unsicher ist (diese werden erfasst, um die bestehenden Verpflichtungen des Unternehmens richtig darzustellen) oder Aufwandsrückstellungen, d.h. Rückstellungen für zukünftige Aufwendungen des Unternehmens ohne Verpflichtung gegenüber Dritten (diese werden erfasst, um die Aufwendungen dem Geschäftsjahr ihrer wirtschaftlichen Verursachung zuzurechnen).