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Kartell
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Hat eine Verbindung rechtlich selbständiger Unternehmen das Ziel, Marktmacht durch eine wettbewerbsbeschränkende Marktbeherrschung zu erreichen, so spricht man von einem Kartell. Den Kartellen gleichgestellt sind Absprachen zwischen Lieferanten und Abnehmern, die bei der Weiterveräusserung der Waren bestimmte Preise vorschreiben. Kartelle sind horizontale oder vertikale Unternehmensverbindungen, die das Ziel haben, einige Parameter des Wettbewerbs auszuschalten. Unter kartellähnlichen Organisationen versteht man Unternehmen, die allein schon aufgrund ihrer Grösse oder durch Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen diese Marktmacht besitzen und dadurch Dritte zu einem Verhalten zwingen können, das diese ohne Machtanwendung nicht annehmen würden.
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Siehe auch: |
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