Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist neben dem kalkulatorischen Unternehmerlohn auch der Ansatz der kalkulatorischen Miete notwendig, wenn der Unternehmer Privaträume für die betrieblichen Zwecke zur Verfügung stellt. In diesem Fall zahlt sich der Unternehmer selbst keine Miete, so dass eine fiktive Miete angesetzt wird. In der Kostenrechnung ist der Ansatz der kalkulatorischen Miete aus den gleichen Gründen wie beim kalkulatorischen Unternehmerlohn notwendig. Die Höhe der kalkulatorischen Miete richtet sich entweder nach der durchschnittlichen Miete für vergleichbare Räume oder nach dem Opportunitätskostenprinzip.