Als Grenzkosten bezeichnet man die zusätzlich entstehenden Kosten bei einer Erhöhung der Ausbringungsmenge bzw. die zusätzlich einzusparenden Kosten bei einer Verringerung der Ausbringungsmenge um eine Einheit. Mathematisch werden die Grenzkosten durch die 1. Ableitung der Kostenfunktion bestimmt: Grenzkosten: K? = dK / dx